Die Kosten

Gesetzliche Versicherung

Die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten wird in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Vorausgehend findet hierzu eine probatorische Phase (üblicherweise fünf Sitzungen) statt.

Anschließend wird in einem üblichen Antragsverfahren über die Kostenzusage der Kasse entschieden.

Privatversicherung und Beihilfe

Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen.

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Kranken- versicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung (tiefenpsychologisch fundiert bei nichtmedizinischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin) zu klären.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle liegt in Ihrer Verantwortung.

Das Ausfallhonorar wird nicht übernommen und ist somit von Ihnen zu erstatten.

Selbstzahler

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen.

So ersparen Sie sich lange Wartezeiten und umgehen die mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen verbundene, oft umfangreiche Bürokratie.